Wir überwachen für Sie nach:
BGV A3
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
Nach § 5 Prüfungen
hat ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, und zwar vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung, vor
der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und
Aufsicht einer Elektrofachkraft
und
in bestimmten Zeitabständen.
Beachten Sie hierzu unbedingt die o.g. Vorschrift im Original.
Wir sorgen dafür, dass Sie dieser Pflichten nachgekommen sind – bitte sprechen Sie uns hierauf gezielt an.
Hier lesen Sie alles über unser Leistungsspektrum in Bezug auf BGV A3.
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