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Wir überwachen für Sie nach:

BGV A3

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

Nach § 5 Prüfungen
hat ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, und zwar vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung, vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und in bestimmten Zeitabständen.
Beachten Sie hierzu unbedingt die o.g. Vorschrift im Original.

Wir sorgen dafür, dass Sie dieser Pflichten nachgekommen sind – bitte sprechen Sie uns hierauf gezielt an.

Hier lesen Sie alles über unser Leistungsspektrum in Bezug auf BGV A3.

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